Ihr Partner für Ferienhäuser in Norwegen!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
(1) Nordline vermittelt auf der Internetseite www.nordline.de Ferienwohnungen in Norwegen und Fährfahrten nach Norwegen. Im Falle einer Buchung kommt der betreffende Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vermieter bzw. Fährunternehmen (im Folgenden „Leistungserbringer“) zustande. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungserbringer wird verwiesen. Soweit Leistungen ausländischer Leistungserbringer vermittelt werden, kann für diese Verträge ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.
(2) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit von Nordline. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Mit Ausfüllen und Abschicken des Online-Formulars auf der Internetseite www.nordline.de bietet der Kunde dem Leistungserbringer den Abschluss eines entsprechenden Miet- bzw. Transport- und Beförderungsvertrag (im Folgenden „Miet- bzw. Fährvertrag) verbindlich an. Ein verbindliches Angebot durch den Kunden kann ebenso schriftlich, mündlich oder fernmündlich an Nordline erfolgen. Ein Miet- bzw. Fährvertrag kommt durch schriftliche Buchungsbestätigung durch Nordline zustande.
(2) Der Kunde soll die ihm zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüfen und den Leistungserbringer oder Nordline ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinweisen. Unterlässt der Kunde dies, entstehen ihm jedoch keine rechtlichen Nachteile.

§ 3 Pflichten von Nordline
Vertragliche Pflicht von Nordline ist die ordnungsgemäße Vermittlung des gebuchten Miet- bzw. Fährvertrages. Die Erbringung der gebuchten Leistung des Leistungserbringers als solche ist ausschließlich Bestandteil der Pflichten des betreffenden Leistungserbringers.

§ 4 Zahlungsbedingung; Versand der Unterlagen
Vorbehaltlich abweichender einzelvertraglicher Regelungen gilt für die Zahlung und den Versand der Unterlagen für die Vermietung des Ferienhauses, die Beförderung und den Transport mit der Fähre das Folgende:
a) Nordline erhebt derzeit gegenüber dem Kunden keine Gebühren für die nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande gekommene Vermittlung der Ferienwohnung und Beförderungsleistung.
b) Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises, maximal € 1000,00 fällig. Der Restbetrag ist spätestens 70 Kalendertage vor Anreisedatum fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, weniger als 39 Kalendertage vor dem Anreisedatum, ist der Gesamtpreis sofort fällig. Die Zahlung der gebuchten Miet- bzw. Beförderungsleistung erfolg ausschließlich durch Überweisung im Voraus.
c) Nach Eingang des Überweisungsbetrages erfolgt unverzüglich der Versand der Unterlagen per Post an den Kunden.

§ 5 Hinweise auf die Mietbedingungen
(1) Die Mietzeit beginnt am Anreisetag um 17.00 Uhr und endet am Abreisetag 10.00 Uhr. Mindesmietzeit ist eine Woche. Der Kunde muss bis spätestens 20.00 Uhr am Anreisetag beim Ferienhaus eintreffen. Bei einer Anreise später als 20.00 Uhr sollte der Kunde den Vermieter rechtzeitig hiervon in Kenntnis setzen.
(2) Ferienhaus und Grundstück dürfen nur in den von der Anmeldung aufgeführten Personen und nur bis zu der in der Hausbeschreibung angegebenen Personenzahl bewohnt und genutzt werden. Jede Überbelegung des Objektes bedarf vorher der schriftlichen Genehmigung durch Nordline. Übernachtungen auf dem Grundstück in Zelten, Wohnwagen etc. und das Lagern und Wassern mitgebrachter Boote sind nur mit vorheriger Genehmigung des Eigentümers auf dessen Grundstück und dessen Wasserliegeplätzen erlaubt.
(3) Der Kunde ist hat das Ferienhaus vor der Abreise gemäß Hüttenordnung zu reinigen und in einem einwandfreien Zustand zu übergeben.

§ 6 Pass-, Visa-, Zoll-, Deviesen- und Gesundheitsbestimmungen
(1) Als bekannt vord voraussgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt Nordline Ihnen über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft Auskunft, soweit diese in Deutschland in Erfahrung gebracht werden können. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die dem Kunden aus der Nichteinhaltung von Bestimmungen entstehen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation von Nordline bedingt.
(2) Soweit von Nordline Auskünfte nach Absatz 1 erteilt werden, geht Nordline davon aus, dass der Kunde deutscher Staatsbürger ist, soforn dieser nicht eine andere Staatsbürgerschaft mitgeteilt hat.

§ 7 Umbuchung und Stornierung
(1) Der Kunde kann seine Buchung vor Reiseantritt stornieren oder umbuchen. Je nach Zeitpunkt der Stornierung oder Umbuchung und je nach Leistungserbringer können Storno- bzw. Umbuchungsgebühren fällig werden. Insoweit wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungserbringer verwiesen.
(2) Für die Umbuchung oder Stornierung erhebt Nordline keine Gebühren.

§ 8 Haftung von Nordline
(1) Für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Miet- und Beförderungsleistung haftet ausschließlich das beauftragte Leistungserbringer. Nordline haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit wie folgt:
(2) Schadensersatzansprüche gegen Nordline wegen des Ersatzes von Vermögensschäden sind auf Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns beschränkt. Nordline haftet für einfache Fahrlässigkeit jedoch dann, wenn die Verletzung einer Pflicht vorliegt, deren ordnungsgemäße Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung für Vermögensschäden hinsichtlich deren Umfangs auf den unmittelbaren Vermögensschaden und hinsichtlich deren Höhe auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. (3) Soweit die Haftung von Nordline ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Nordline. (4) Die Haftung aus einer Garantie sowie Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden bleiben von diesen Regelungen unberührt. § 9 Datenschutz Nordline wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstedatenschutzgesetzes, beachten. Die Daten des Kunden werden nur zur Durchführung der jeweiligen Leistung erhoben und verarbeitet und ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Nordline an den Leistungserbringer weitergegeben.

§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen, soweit nicht im Einzelfall zwingend eine andere Form vorgeschrieben ist oder sich aus dem Vorstehenden etwas anderes ergibt, der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Hamburg.

Stand: 19.04.2006

Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:
e|s|b Rechtsanwälte STREWE & PARTNER GbR
Kanzlei Dresden:
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